Kontakt und Termine

 

In meiner Praxis gibt es keine festen Sprechzeiten, so dass eine individuelle Terminvereinbarung für alle Patienten möglich ist. Bitte rufen Sie mich daher unter 03941-4191842 an und hinterlassen auf dem  Anrufbeantworter Ihre Nachricht, die vollständige Telefonnummer und verschiedene Zeiten zu denen Sie telefonisch gut erreichbar sind (auch ob Sie am späten Abend noch angerufen werden können). Ich rufe Sie dann schnellstmöglichst zurück.

  

Psychotherapeuten nach dem Heilpraktikergesetz nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Unter Umständen können Sie dennoch Ihre Auslagen erstattet bekommen, wenn Sie belegen können, dass die Wartezeiten bei mehreren Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in der näheren Umgeburg zu lange sind und Ihre Behandlung notwendig ist (mittels Bescheinigung bzw. Überweisung Ihres Hausarztes). In diesen Fällen kann eine gesetzliche Krankenkasse eine vollständige oder teilweise Kostenerstattung gem. § 13 Abs. 3 SGB V vornehmen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. In jedem Fall bedarf es aber einer vorherigen Zustimmung Ihrer Krankenkasse für eine Kostenübernahme.

  

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung / ihrem Beihilfeträger haben. Dieser ist ebenfalls vor Beginn der Therapie vom Patienten abzuklären.

 

 

 

 

 

Mitglied im VFP,

Verband Freier Psychotherapeuten,

Heilpraktiker für Psychotherapie

und psychologischen Berater e.V.